Vor rund einem halben Jahr war der Entwurf zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) allgegenwärtig. In sozialen Medien wurde der Untergang privater Photovoltaikanlagen beschworen, es war von massiven Einspeisegebühren, Netzabgaben und dem Ende von Energiegemeinschaften die Rede. Ich habe mich damals bereits kritisch mit diesen Behauptungen auseinandergesetzt. Nun liegt das Gesetz beschlossen vor – und der finale Text bestätigt: Die Aufregung war deutlich größer als die tatsächlichen Auswirkungen. Darum geht es hier und um Video „PV in Österreich – die Wahrheit hinter dem neuen Gesetz“.

Keine Einspeisegebühr für private Photovoltaikanlagen
Einer der größten Aufreger war die befürchtete Einspeisenetzgebühr für PV-Betreiber:innen. Diskutiert wurden letztlich Beträge von etwa 0,05 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Sachlich betrachtet wäre selbst dieser Betrag kaum relevant gewesen. Entscheidend ist jedoch:
Private Photovoltaikanlagen zahlen keine Einspeisegebühr.
Mehr noch:
Anlagen bis 20 kWp (bzw. 20 kW maximaler Einspeiseleistung) sind explizit davon ausgenommen. Damit bleibt der typische private Haushalt vollständig verschont.
Aus rein technischer Sicht ist diese Grenze sehr hoch angesetzt. Bereits ab etwa 7–11 kWp entstehen in sonnenreichen Monaten relevante Netzeinspeisungen. Politisch wurde jedoch eine deutlich großzügigere Lösung gewählt – zum Vorteil privater Betreiber:innen.
„Billigstromgesetz“ – politisch geschickt, inhaltlich verkürzt
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurde öffentlich häufig als „Billigstromgesetz“ oder „günstiges Stromgesetz“ bezeichnet. Diese Bezeichnung hält einer nüchternen Analyse nur bedingt stand.
Tatsächlich profitieren rund 300.000 Haushalte in Österreich künftig von einem stark vergünstigten Stromtarif von etwa 6 Cent/kWh, darunter:
- Arbeitslose
- Bezieher:innen von Mindestsicherung
Sozialpolitisch ist das relevant und sinnvoll.
Wer zahlt den günstigen Strom wirklich?
Der durchschnittliche Strompreis an der Börse liegt bei etwa 14 Cent/kWh. Selbst sehr gut optimierte Haushalte kommen im Jahresmittel kaum unter 10 Cent/kWh.
Die Differenz zwischen Marktpreis und Sozialtarif verschwindet nicht. Sie wird von den Energieversorgern auf alle anderen Stromkund:innen umgelegt. Realistisch bedeutet das:
- Für die Mehrheit der Haushalte wird Strom nicht günstiger
- In Summe kann Strom für viele sogar leicht teurer werden
Das Gesetz entlastet gezielt – senkt aber nicht die strukturellen Stromkosten.
Strompreise sind nicht der Kern des Gesetzes
Ein Blick in den Gesetzestext zeigt: Auf rund 150 Seiten und 199 Paragraphen geht es nur zu einem kleinen Teil um Strompreise. Der überwiegende Teil regelt Marktorganisation, Netze, Zuständigkeiten und zukünftige Rahmenbedingungen.
Insgesamt sprechen wir von rund 60 Millionen Euro, die Energieversorger tragen müssen – und logisch an Kund:innen weitergeben.
Spitzenkappung bei PV und Wind: kaum relevant für Private
Ein weiteres Schlagwort war die Spitzenkappung bei erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
Beschlossen wurde:
- Abregelung erst bei 70 % Leistung
- maximal 2 % der Jahresproduktion
Für private PV-Anlagen wird diese Regelung in der Praxis kaum spürbar sein. Relevanter ist sie vor allem für größere Anlagen und Windparks.
Energiegemeinschaften: neue Möglichkeiten ab 2027
Für Energiegemeinschaften sieht das Gesetz ab 2027 zusätzliche Modelle für den Stromtausch vor – teilweise außerhalb der bisherigen Strukturen.
Die Details sind noch offen, aber die Richtung ist klar: Auch hier ist eher mit Erleichterungen als mit Verschlechterungen zu rechnen.
Fazit: kein Grund zur Panik
Rückblickend zeigt sich ein vertrautes Muster:
- Der Gesetzesentwurf war sachlich besser als sein Ruf
- Die öffentliche Debatte war von Extremen geprägt
- Das beschlossene Gesetz ist solide und praxistauglich
Für private Photovoltaikbetreiber:innen heißt das konkret:
- ❌ keine Einspeisegebühren
- ❌ keine radikalen Einschränkungen
- ❌ kein Zwang zu Inselbetrieb
- ✅ Weiterbetrieb wie bisher möglich
Die Photovoltaikanlage am Dach bleibt eine sichere und sinnvolle Investition.