In den letzten Tagen ist rund um das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz einiges in Bewegung geraten – und das nicht nur auf legislativer Ebene. In sozialen Medien und Kommentarspalten ist fast schon von einem „Weltuntergang“ die Rede: Netzgebühren für Einspeiser:innen, eine sogenannte „Spitzenkappung“ bei neuen Photovoltaikanlagen – die Aufregung ist groß und es stellt sich die Frage: „Wird Photovoltaik in Österreich jetzt abgeschafft?“ Doch ist diese Aufregung auch gerechtfertigt?
Hier auf hochnachhaltig.at wollen wir genauer hinsehen: Was steht wirklich im Raum? Was davon betrifft bestehende Anlagen? Und was heißt das alles für die Energiewende?

Was ist dran an der Aufregung?
Zugegeben, die Diskussion ist hitzig – dabei befindet sich das Gesetz noch in der Begutachtungsphase. Viele der geteilten Informationen sind unvollständig oder schlichtweg falsch. Dennoch lohnt es sich, die Punkte, die bislang bekannt sind, nüchtern zu betrachten.
Spitzenkappung: Was bedeutet das?
Kern des Gesetzesentwurfs ist die sogenannte Spitzenkappung: Neue Photovoltaikanlagen sollen künftig nur noch 60 % ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen – es sei denn, der Netzbetreiber erlaubt mehr. Das klingt drastisch, ist aber aus netztechnischer Sicht nachvollziehbar: In den Mittagsstunden kann es zu massiven Einspeisungsspitzen kommen, die das Stromnetz belasten.
Wichtig: Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Und selbst bei neuen Anlagen trifft es vor allem größere Systeme – kleine, private Hausanlagen mit einer sinnvollen Eigenverbrauchsstrategie bleiben weitgehend unbeeinträchtigt.
Netzgebühren für Einspeiser:innen – doppelt zahlen?
Ein weiterer Aufreger: Netzgebühren für Einspeisung. Kritiker:innen befürchten eine doppelte Belastung – einmal für den Strombezug und dann auch noch für den eingespeisten Strom.
Fakt ist: Netzgebühren für Einspeiser:innen sind geplant, aber voraussichtlich nur für Anlagen ab etwa 7 kWp. Und selbst dann in einem sehr moderaten Rahmen. Die Rede ist von wenigen Cent pro Kilowattstunde – also Beträgen, die die Wirtschaftlichkeit einer Anlage kaum beeinträchtigen.
Zum Vergleich: Wer derzeit 5 Cent pro eingespeister kWh erhält und künftig vielleicht nur 4 Cent, verliert keine nennenswerten Beträge. Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms bleibt wirtschaftlich sinnvoll – und genau darauf zielt das Gesetz auch ab.
Fazit: Die Energiewende lebt – und wie!
Nein, dieses Gesetz „tötet“ die Energiewende nicht. Im Gegenteil: Es fördert Eigenverbrauch, regt zur Anschaffung von Stromspeichern an (die übrigens derzeit sehr günstig sind) und bringt uns damit dem Ziel eines dezentralen, stabilen Energiesystems näher.
Wer seine PV-Anlage klug plant – also auf Eigenverbrauch optimiert – wird kaum Nachteile spüren. Die Photovoltaik bleibt eine der effizientesten und kostengünstigsten Formen der Energiegewinnung, auch ohne Förderung.
Und die Moral von der Geschichte?
In einer Zeit, in der jeder Kommentar zum Aufreger werden kann, tut eines gut: eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fakten. Und die zeigen: Die große Katastrophe bleibt aus. Wer jetzt auf Photovoltaik setzt, handelt weiterhin nachhaltig – ökologisch wie ökonomisch.
Also, liebe Hater:innen in den Kommentarspalten: Lasst euch sagen – die Sonne scheint weiter. Auch auf eure Dächer.