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Bergsteigen in den Wiener Hausbergen

Luckerte Wand und Falkensteinhöhle

Das Wetter ist diesen Sommer entweder regnerisch oder heiß. Im ersteren Fall bleiben wir natürlich daheim, im zweiteren kann ich keine Familienmitglieder zum Wandern oder Klettern überreden. Macht nix – wander ich halt alleine.

Diesmal entschied ich mich für eine Runde über die Luckerte Wand in Orthof (nahe Breitenstein), vis a vis des Semmerings. Obwohl familienlos unterwegs möchte ich doch darauf hinweisen, dass es sich bei dieser rund 2,5h langen Runde (reine Gehzeit ca. 2 Stunden) um die optimale Familienrunde auch mit kleinen Kindern handelt. Gibt es doch am Weg immer wieder etwas sehr Spannendes zu entdecken.

Das Highlight bildet dabei sicherlich die Falkensteinhöhle gleich am Beginn der Wanderung. Hier ist zu überlegen, ob man mit Kindern selbige nicht erst am Ende der Tour besichtigt. Die Falkensteinhöhle ist eine feine, verzweigte und spannende Höhle, für die man zwingend eine Stirn- oder Taschenlampe mitnehmen muss. Das Gewand sollte auch Gatsch-tauglich sein 😉

Nach der Falkensteinhöhle, deren Einstieg vom eigentlichen Weg abzweigt, geht man entlang einer mächtigen Wand, die sich als Sportkletter-Eldorado herausstellt [Ergänzung Stand 1.3.2019: laut Grundeigentümern ist das Klettern in den Falkensteinwänden verboten]. Bequem erreicht man, im Wald aufsteigend, bald das Gaiskirchel. Dieses ist eine Waldandacht in Grottenform samt anschließender Terrasse.

Nach dem Gaiskircherl erklimmt man in Serpentinen eine Anhöhe und erreicht einen Forstweg. Ab hier lässt die Wegmarkierung etwas zu wünschen übrig. Vor allem, wenn man – so wie ich – dem Tourenvorschlag aus dem Rother Wanderführer folgt. Jedenfalls geht es relativ steil unmarkiert bergan, um dann kurz bergab zu gehen. Am dazugehörigen Sattel biegt plötzlich eine nirgends erwähnte schwarze Markierung ab, der man aber nicht folgen sollte. Man geht also bergab. Der Weg wird etwas verwachsener und daher versäumt man auch leicht die Abzweigung, die auf die Luckerte Wand empor führt. Hat man hier den richtigen Weg mittels Orientierungssinn (und in meinem Fall GPS-Führung) gefunden, kann man sich ab hier bis zum Ende der Tour nicht mehr verirren.

Die Luckerte Wand ist eine Wand mit zwei Durchgangshöhlen. Diese Höhlen laden ein, erkundet zu werden. Wer lieber schöne Aussicht mag, folgt der Markierung auf den Gipfel der Wand, wo ein überraschend imposantes Rax/Schneeberg-Panorama (samt Tisch und Bankerl) wartet. Ausserdem erreicht man so auch einen Geocache und den Beginn des Abstiegs (siehe Route unten).

Fazit: Eine Wanderung auf die Luckerte Wand samt Besuch der Falkensteinhöhle und des Gaiskirchels ist eine extrem kurzweilige und spannende Sache in schöner Natur. Lohnend für Erwachsene und solche, die noch erwachsen werden.

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7 Kommentare

  1. Vosel Michael Juni 15

    Zur Info:
    Das Klettern an der Falkensteinerwand (Orthof/Breitenstein) ist verboten !!!
    Der Grundeigentümer

  2. monika August 16

    Hallo, Danke ein interessanter BEricht, ich vermisse aber Startort und Zielort , km und HM angaben ? , mit sportlichen
    grüßen Monika

    • Christian Schreiter August 22 — Autor der Seiten

      Servus,

      oh, die Anzeige des GPS-Tracks hatte sich – wohl durch technische Änderungen im Laufe der Jahre – ins Nirvana verabschiedet. Ich habe es repariert 🙂

      Viel Spaß beim Wandern,
      Christian

  3. monika August 22

    Hallo , DANKE ..wir sind das schon am letzten Samstag gegangen, etwas abgewandelt, mit Startort Breitenstein- ( Blunzenwirt) -Falkensteinhöhle- Gaiskircherl–Luckerte Wand, -Speckbacherhütte–Kreuzberg und zurück nach Breitenstein..Blunzenwirt. wirklich sehr zu empfehlen, auch am Wochenende ruhig!
    sportliche Grüße Monika

  4. herbert Mai 9

    Das Klettern kann der Grundeigentümer gar nicht verbieten, da es mit dem Gehen gleich zu setzen ist und dies ist im Forstgesetz §33 geregelt: Jeder darf zu Erholungszwecke den Wald betreten…

    Grüsse an den Grundeigentümer

    • Christian Schreiter Mai 9 — Autor der Seiten

      Das ist korrekt. Ich habe es trotzdem im Beitrag vermerkt, dass der Grundeigentümer von einem Verbot ausgeht. Diesen Streit möge man an anderer Stelle ausfechten – nicht zwingend in meinem privaten Blog 😉

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